Die angebotenen Leistungen sind keine Kassenleistungen.
Supervision und Coaching werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber von diesem in der Regel übernommen.
Leistungen nach § 35a SGB VIII können bei dem zuständigen Jugendamt beantragt werden. Mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und anderen Institutionen wird ein Honorarvertrag geschlossen.
Im Einzelfall kann ein Sozialtarif für arbeitslose und sozial benachteiligte Menschen unter Vorlage der entsprechenden Nachweise vereinbart werden.
In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und ob ich die richtige Fachfrau für Sie bin. Ist das der Fall, besprechen wir die Kosten, die Vertragsgestaltung und ich informiere Sie über meine Arbeitsweise.
Einzelsitzung 60 Minuten 45,- €
Elternberatung 60 Minuten 45,- €
Paarsitzung 90 Minuten 90,- €
Supervision/Coaching 60 Minuten 110,- €
Das Honorar für individuelle Leistungen (Moderation Zukunftswerkstatt, Fallbesprechungen nach Stufenmodell, Workshops, Elternabende, Marte Meo u.a.) wird in einem persönlichen Erstgespräch vereinbart.